Baumfällgenehmigung online beantragen
Als Gast weitermachen
Weiter ohne AnmeldungAn wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Teaser
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Leistungsbeschreibung
Einige Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein verfügen über ein sogenanntes Baumkataster und prüfen mit dessen Hilfe regelmäßig den Baumbestand vor Ort hinsichtlich der Verkehrssicherheit.
Falls Sie jedoch Schäden an Bäumen (durch Sturmschäden oder stark aufkommender Krankheitsbefall) im öffentlichen Raum wie beispielsweise an Straßen, öffentlichen Grünanlagen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen bemerken, können Sie dies dem zuständigen Fachamt melden. Dies veranlasst weitere Maßnahmen.