Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bundesverfahren Einmalzahlung200

Als Studentin oder Student sowie Berufsfachschülerin, Berufsfachschüler, Fachschülerin oder Fachschüler können Sie eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung beantragen

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Um Studierende bei den gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu unterstützen, hat der Bundestag das Gesetz zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen.

Das Land Schleswig-Holstein hat darüber hinaus eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten auf Personen mit ständigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die an Ausbildungsstätten außerhalb Deutschlands im europäischen Ausland (EU, EWR und Schweiz) immatrikuliert oder angemeldet sind, verfügt. Die Energiepreispauschale von 200 Euro muss beantragt werden.

Dazu gibt es zwei unterschiedliche Verfahren. Ausführliche Angaben finden Sie hier:

Teaser

Als Studentin oder Student sowie Berufsfachschülerin, Berufsfachschüler, Fachschülerin oder Fachschüler können Sie eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung beantragen

Verfahrensablauf

Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst „Einmalzahlung200.de“ beantragen.

Über das Landesverfahren stellen Sie den Antrag, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, am 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte innerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz außerhalb Deutschlands (!) immatrikuliert oder angemeldet waren. Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst "energiepreispauschale-ausland.antragsportal-studentenwerk.sh" beantragen.

Bitte beachten: Sie können den Zuschuss nur einmal beantragen.

Voraussetzungen

Nähere Informationen finden Sie in den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Links.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dies unterscheidet sich nach Landes- und Bundesverfahren. Bitte die FAQ in den oben aufgeführten Links beachten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Antrag vom 15. März 2023 bis 30. September 2023 stellen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in SH

Fachlich freigegeben am

06.04.2023