Temporäre Halteverbotszone beantragen
Mit einer temporären Halteverbotszone können Sie sich eine Fläche vor Ihrem Haus befristet für bestimmte Zwecke wie z.B. einen Umzug freihalten lassen.
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Sie benötigen für eine gewisse Zeit in der Straße vor Ihrer Haustür Platz für einen Umzug, einen Müllcontainer oder für andere Zwecke?
In der Regel erteilt Ihnen dazu die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Genehmigung, damit Sie sich mit zugelassenen Verkehrszeichen eine entsprechende Fläche freihalten dürfen. Diese Verkehrsschilder können Sie bei verschiedenen Firmen mieten. Hierzu finden Sie in den "Gelben Seiten" oder anderen Branchenverzeichnissen unter den Stichworten "Umzüge", "Tiefbau", "Kranarbeiten", "Baustellenabsicherung" und ähnliches entsprechende Kontaktdaten.
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Mit einer temporären Halteverbotszone können Sie sich eine Fläche vor Ihrem Haus befristet für bestimmte Zwecke wie z.B. einen Umzug freihalten lassen.
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung wird ein begründeter schriftlicher Antrag oder Online-Antrag benötigt. Das Ausleihen und gegebenenfalls die Aufstellung der Schilder werden von der beauftragten Firma in Rechnung gestellt. Platzreservierungen durch Gegenstände auf der Straße und weißrotes Flatterband sind nicht zulässig.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel werden keine Gebühren für die verkehrsrechtliche Genehmigung erhoben. Die Kosten für die Beschilderung erfragen Sie bitte bei den einschlägigen Firmen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.
Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.
Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.
Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.
Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.
Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).
Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.
Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.